In der #CoronaKrise sind die Betreiber*innen von Läden, Handwerksbetrieben, Dienstleistungsbetrieben, sozialen Einrichtung, Cafés und Restaurants oder anderen Kleinbetrieben besonders hart getroffen. Ihre Geschäfte sind geschlossen und sie haben keine Einnahmen mehr. Eine große Pleitenwelle droht, Beschäftigungsverhältnisse werden verloren gehen und viele müssen enorme Schulden aufhäufen, die sich kaum je wieder abarbeiten lassen. Darum:
Zum Erhalt von kleingewerblichen Strukturen in den Städten fordern wir mit Nachdruck:
1. Keine Gewerbemieten während krisenbedingter Schließungen!
Gewerbemieter*innen, die Ihr Gewerbe wegen der Corona-Krise nicht oder kaum betreiben können, zahlen keine Miete. Denn nachzuholende Mietzahlungen bringen Kleingewerbe in die Gefahr einer Insolvenz. Vermieter*innen, die wegen fehlender Mietzahlungen selbst in eine nachweisliche Notlage geraten, werden durch einen staatlichen Hilfsfonds unterstützt.
2. Auslaufen von Gewerbemiet-Verträgen aussetzen!
Das Auslaufen von Gewerbemietverträgen soll für die Dauer der Krise gestoppt werden.Der Mietvertrag soll auf einen langfristigen Termin festgesetzt bzw. verlängert werden. Bis dahin läuft der Mietvertrag weiter.
3. Kreditrückzahlungen aussetzen!
Alle bisherigen Kreditrückzahlungen sollen bis zum offiziellen Ende der Corona-Krise ausgesetzt werden. Dafür erhalten Banken oder sonstige Kreditgeber*innen aus einem einzurichtenden Fonds Überbrückungsgelder um liquide zu bleiben.
4. Beratungsstellen, die über Hilfen und Rechtslagen informieren und Zugang schaffen!
Bezirkliche Beratungsstellen sollen die bestehenden Schuldnerberatungen verstärken und Beratungen bei drohenden Insolvenzen privater oder/und betrieblicher Natur übernehmen. Diese Beratungsstellen sollten zusammen mit Rechtsanwält*innen eine vorsorgliche Insolvenz beim Amtsgericht einreichen können. Die Rückzahlung der Verbindlichkeiten sollen nach dem Insolvenzgesetz geregelt werden, der Betrieb darf aber weiter, geschlossen oder mit geringen Kapazitäten, bestehen.
5. keine Schufa-Einträge vornehmen!
Wenn die Zahlungsunfähigkeit auf die Corona-Krise zurückzuführen ist, darf kein Schufa-Eintrag vorgenommen werden.
Diese Forderungen haben die Engagierten im NaGe-Netz aufgestellt, zu denen viele Gewerbetreibende in Kreuzberg zählen und Aktivist*innen der kooperierenden Initiativen.