Solidarisches Netzwerk von Nachbarschaft und Gewerbetreibenden in Berlin-Kreuzberg

Corona: Antragstellung für Soforthilfe II

Direkt-Zuschüsse aus Landes- und Bundesmitteln zur Sicherung der beruflichen oder betrieblichen Existenz während der Corona-Krise. Anträge stellen können Berliner Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen oder Kleinstunternehmen mit maximal 10 Mitarbeitenden. Dazu zählen auch eingetragene Vereine. Wie läuft die Antragstellung?

Seit 27. März können auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) aus dem Zuschussprogramm Soforthilfe II Einmalzahlungen zur Absicherung der Betriebs- und Personalkosten beantragt werden. Im Unterschied zur Rettungsbeihilfe (Soforthilfe I), bei der es sich um ein zinslosen Darlehen handelt, müssen die Zuschüsse aus dem Soforthilfe-Paket II nicht zurückgezahlt werden. 

Bisher konnten kombiniert mit den Bundesmitteln auch 5.000 Euro aus Landesmitteln beantragt werden. Diese sind nun aufgebraucht. Ab dem 6.4. stehen den Antragstellenden noch die Bundesmittel zur Verfügung:

  • bis zu 9.000 Euro für Antragstellende mit bis zu 5 Beschäftigten 
  • bis zu 15.000 Euro für Antragstellende mit bis zu 10 Beschäftigten

Die Fragen, wer und was genau gefördert wird bzw. wie viel Geld beantragt werden kann, werden auf der Website der IBB übersichtlich beantwortet. Wir notieren folgend, was wir über die Antragstellung in Erfahrung bringen konnten.
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WICHTIG: Die Corona-Zuschüsse sind ausdrücklich für Betriebskosten (Gewerbemiete und andere betriebliche Ausgaben), aber nicht für die Lebenshaltungskosten (Wohnungsmiete, Krankenversicherung u. ä.) verwendbar. Mehr Infos zu Hilfsmaßnahmen für die Lebenshaltungskosten erhaltet ihr hier.

Wer bisher nur die 5.000 Euro aus den Landesmitteln beantragt hat, aber mehr benötigt, kann nun einen weiteren Antrag auf Bundesmittel stellen. Die Antragstellung bleibt wie gehabt. 

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Wie funktioniert die Antragstellung?

Anträge für Zuschüsse aus der Soforthilfe II können nur digital gestellt werden. Hier geht’s direkt zur Antragsstellung. Auf der Seite erhaltet ihr eure Wartenummer und erfahrt, wie viele Antragstellende noch vor euch sind. Tragt eure E-Mail-Adresse ein, damit ihr auf dem Laufenden bleibt.



Checkt den Spam-Ordner, falls ihr nichts bekommen habt und überprüft danach regelmäßig euer Postfach: Wenn eure Wartenummer dran ist, habt ihr 30 Minuten Zeit, um mit dem Ausfüllen der Antragsunterlagen zu beginnen.


Das Antragssystem pausiert von 22.00-6.00 Uhr, Wartenummern verfallen währenddessen nicht.

Welche Informationen müssen angegeben werden?

1. Allgemeine Unternehmensdaten: 

  • Name, Rechtsform,  Gründungsdatum, Branche, 
  • Umsatzsteuer-ID, Register-Nummer (z. B. Handelsregister) 
  • Anschrift und Bankverbindung des Unternehmens
  • Ist euer Gewerbe/Unternehmen Vorsteuerabzugsberechtigt nach § 15 UStG?
  • Wie viele Mitarbeitende hat das Unternehmen?

Notiz: Teilzeitkräfte müsst ihr in Vollzeitkräfte umrechnen. Auszubildende und Mini-Jobber nicht mit einrechnen

2. Inhaber/Gesetzliche*r Vertreter*in:

  • Vor- und Nachname, Anschrift, Steuer-ID, E-Mailadresse
  • Art des Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) und Ausweisdokument-Nummer

Hinweise aus dem NaGe-Netzverteiler:

* Achtet bei längeren Zahlenreihen wie z. B. der IBAN oder ID-Nummer darauf KEINE Leerzeichen zu setzen. 
* Soweit wir wissen,

  • gibt es keinen weiteren schriftlichen Bescheid über die erfolgreichen Antragstellung. Das Geld sollte innerhalb der nächsten 3-5 Tage auf eurem Konto gebucht werden.
  • Nur wenn bei der Antragstellung etwas schiefgelaufen ist, oder Daten fehlen, fragt die IBB per Mail bei euch nach!