Solidarisches Netzwerk von Nachbarschaft und Gewerbetreibenden in Berlin-Kreuzberg

Kategorie: Wirtschaftsförderung

Corona-Soforthilfen im Überblick

Hier haben wir für euch die Berliner Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige in der Corona-Krise mit weiterführenden Links zusammengefasst. Aktuell können noch Anträge für die Soforthilfe III (Zuschuss für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler*innen) und Soforthilfe V (Zuschuss zum KfW-Schnellkredit) gestellt werden.

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Soforthilfe V: Corona-Zuschuss in Verbindung mit KfW-Schnellkredit

Das Land Berlin hat ein weiteres Zuschussprogramm auf den Weg gebracht: Antrag auf Soforthilfe V stellen können Berliner Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 100 Mitarbeiter*innen, nachdem sie entweder einen KfW-Schnellkredit bereits beantragt haben oder nach Prüfung nicht beantragen konnten, z. B. weil Überschuldung droht. Die Verwendungsmöglichkeiten der Soforthilfe V richten sich danach, ob der KfW-Kredit in Anspruch genommen werden konnte oder nicht. Die folgende Grafik der IBB zeigt die Optionen:

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Schutz vor Zahlungsverzug während der Corona-Krise

Seit dem 1. April gelten neue gesetzliche Regelungen, die es Gewerbetreibenden ermöglichen, das Bezahlen von betriebsnotwendigen Verbindlichkeiten hinauszuzögern. Wann und in welchen Fällen der Schutz vor Zahlungsverzug gilt und was die Schufa dazu sagt, haben wir hier für euch zusammengefasst.

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Zur Kurzarbeit gehört die Kurzmiete

In der Coronakrise gilt die deutsche Erfindung der ›Kurzarbeit‹ wieder als Garantie dafür, dass die Wirtschaft einigermaßen unbeschadet über die Zeit des Shutdowns kommen wird. Schon 2008/2009 während der Finanzkrise konnte Deutschland mit der Kurzarbeit eine massenhafte Arbeitslosigkeit verhindern. Länder ohne solch eine Regelung wurden dagegen tief in eine lang anhaltende Rezession gerissen.
Diesmal wird uns ein Garantiesystem für Arbeitsverhältnisse aber nicht reichen. Die Gesellschaft braucht jetzt eine legale Lösung, damit die Pflicht zum Bedienen von Dauerschuldverhältnissen ausgesetzt und anteilig vom Staat übernommen werden kann. Deutschland braucht jetzt die ›Kurzmiete‹.

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Corona: Antragstellung für Soforthilfe II

Direkt-Zuschüsse aus Landes- und Bundesmitteln zur Sicherung der beruflichen oder betrieblichen Existenz während der Corona-Krise. Anträge stellen können Berliner Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen oder Kleinstunternehmen mit maximal 10 Mitarbeitenden. Dazu zählen auch eingetragene Vereine. Wie läuft die Antragstellung?

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