Solidarisches Netzwerk von Nachbarschaft und Gewerbetreibenden in Berlin-Kreuzberg

Corona-Soforthilfen im Überblick



Hier haben wir für euch die Berliner Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige in der Corona-Krise mit weiterführenden Links zusammengefasst. Aktuell können noch Anträge für die Soforthilfe III (Zuschuss für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler*innen) und Soforthilfe V (Zuschuss zum KfW-Schnellkredit) gestellt werden.

Soforthilfe V: Zuschuss in Verbindung mit KfW-Schnellkredit

Der Zuschuss unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Tilgung des KfW-Schnellkredits oder – falls ein Kredit nicht infrage kam – bei fortlaufenden Sachausgaben für den Betriebserhalt.  Einen kurzen Überblick zur Soforthilfe V haben wir hier für euch erstellt. Weiterführende Informationen zur Antragstellung gibt es wie immer auf der Website der IBB. Die Antragstellung ist voraussichtlich noch bis zum 31.12.2020 möglich.

Soforthilfe IV: Zuschuss für Kultur- und Medienunternehmen

Achtung: Die Antragstellung wurde am 15. Mai beendet! Kultur- und Medienunternehmen mit in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter*innen konnten für die betrieblich verursachten Verbindlichkeiten für 3 Monate einen Zuschuss von bis zu 25.000 Euro beantragen. Weitere Informationen zur Soforthilfe IV gibt es hier.

Soforthilfe II und III: Corona-Zuschüsse

Über die Corona-Zuschüsse für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler*innen haben wir an anderer Stelle ausführlich berichtet. Zunächst konnten noch die Landesmittel von bis zu 5.000 Euro mit den Bundesmitteln kombiniert werden. Anfang April wurden die Corona Zuschüsse mit der bisherigen Programm-Kombination (Corona-Soforthilfe-Paket II) in ein einheitliches Bundesprogramm (Corona-Soforthilfe-Paket III) überführt. 

Aktuell können nur noch Bundesmittel beantragt werden: für Soloselbständige, Freiberufler*innen und Unternehmen bis 5 Beschäftigte bis zu 9.000 EUR und für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR. Anträge auf Corona-Zuschuss können noch bis zum 31.05.2020 digital bei der IBB gestellt werden.

Soforthilfe I: Rettungsbeihilfe

Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin als zinslose Überbrückungsdarlehen bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren beantragen. Nach Angaben der IBB war das Antragsvolumen deutlich höher als geplant. Bereits Ende März wurde die Antragsannahme ausgesetzt.