Das Land Berlin hat ein weiteres Zuschussprogramm auf den Weg gebracht: Antrag auf Soforthilfe V stellen können Berliner Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 100 Mitarbeiter*innen, nachdem sie entweder einen KfW-Schnellkredit bereits beantragt haben oder nach Prüfung nicht beantragen konnten, z. B. weil Überschuldung droht. Die Verwendungsmöglichkeiten der Soforthilfe V richten sich danach, ob der KfW-Kredit in Anspruch genommen werden konnte oder nicht. Die folgende Grafik der IBB zeigt die Optionen:
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