Solidarisches Netzwerk von Nachbarschaft und Gewerbetreibenden in Berlin-Kreuzberg

IFG-Anfrage zu den Immobilienfonds Albert und Victoria Immo in Berlin


Die Victoria Immo Properties V Sarl, die 2019 die Oranienstr. 25 kaufte und derzeit den Buchladen Kisch & Co. vor die Tür setzt, hat eine Schwestergesellschaft, die ebenfalls in Berlin investiert: Die auf Wohnen spezialisierte Albert Immo. Auch sie ist ein luxemburgischer Investmentfonds, der eine spezielle luxemburgische Kommanditgesellschaft (SCSp) nutzt, deren Eigentümer*innen nicht im luxemburgischen Firmenregister erfasst werden. In beiden Fällen sind die gleichen drei Anwälte aus der Schweiz/Liechtenstein als Treuhänder für die Investor*innen im Transparenzregister eingetragen. Sie vertreten nach Zeitungsberichten wahrscheinlich die schwedisch-britischen Erben der Tetra-Pak Dynastie:


Im Januar 2021 begann eine (noch laufende) Recherche zu den Geschäftstätigkeiten beider Firmen in Berlin – mithilfe des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes wurde in allen Bezirken nachgefragt, ob Kauffälle beider Firmen bekannt sind. Grundlage der Anfragen sind die Bestätigungen über die (Nicht-)Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts, die als Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch benötigt werden. Dadurch erfasst die Verwaltung Grundstücks(ver-)käufe, die normalerweise nur mit berechtigtem Interesse im Grundbuch einsehbar sind.

Die bisherigen Ergebnisse der Informationsfreiheitsanfragen und die Auswertung der Jahresabschlüsse aus 2020 zeigen: mit mehr als 300 Millionen Euro Immobilienvermögen und etwa 100 Berliner Adressen (und weiteren in Dresden), kratzt Albert Immo an der Grenze von 3.000 Wohnungen, erscheint aber bisher noch auf keiner Liste potenzieller Enteignungskandidat*innen. Laut eigener Website investiert Albert Immo langfristig und in nachhaltige Wertsteigerung.


In 5 von 12 Berliner Bezirken laufen noch Anfragen. Die komplette Recherche ist über frag-den-staat.de hier einsehbar:

Immobilienbestände von Albert Immo
und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
(IFG)

Erstellt am 13.01.2021 mit aktuell 12 öffentlichen Anfragen

Die Anfragen ergaben soweit (siehe jeweils letztes Datum) => 103 Adressen (abzgl. der 8 Häuser, die verkauft wurden = 95); 51 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
#Statusletzte NachrichtBehörde
7
Antwort ausstehend

09.08.2021

Bezirksamt Neukölln
Kosten für die Auskunft: 75,00 €
3Anfrage ausstehend09.08.2021Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf
bisher keine Rückmeldung; Frist für die Beantwortung der Anfrage um 189 Tage überschritten. 
6Anfrage ausstehend09.08.2021Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
bisher keine Rückmeldung; Frist für die Beantwortung der Anfrage um 189 Tage überschritten.
12Anfrage Antwort

20.07.2021Bezirksamt Treptow-Köpenick
52 Adressen; 15 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
keine Kosten für die Auskunft
8Anfrage Antwort17.06.2021Bezirksamt Pankow
5 Adressen; 9 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Auskunft teilweise verweigert: 5 Käufe von Albert Immo bekannt, jedoch keine Adressangaben vom Bezirksamt. Keine Kosten für die Auskunft. 

11Anfrage Antwort

11.06.2021Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
3 Adressen (-1; ein Haus wurde verkauft);
2 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Kosten für die Auskunft: 73,45 €
4Antwort ausstehend14.05.2021Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
Auskunft bisher abgelehnt.

2Anfrage Antwort

28.04.2021Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
12 Adressen (-7; 7 Häuser wurden verkauft);
2 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Kosten für die Auskunft: 175,00 €
9Antwort ausstehend21.04.2021Bezirksamt Spandau
Auskunft bisher abgelehnt.

1Anfrage Antwort

19.04.2021Bezirksamt Berlin Mitte
24 Adressen ; 16 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Kosten für die Auskunft: 100,00 €
5Anfrage Antwort

09.04.2021Bezirksamt Lichtenberg
7 Adressen; 7 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Keine Kosten für die Auskunft
10Anfrage Antwort18.01.2021Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
0 Adressen
Die Prüfung hat ergeben, dass keine Käufe stattfanden.
Keine Kosten für die Auskunft.

Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde zum 1. Januar 2006 in Deutschland auf Bundesebene eingeführt. Es regelt den Zugriff auf staatliche Dokumente und Akten neu. Seitdem müssen Behörden auf Antrag Informationen herausgeben und damit ist das „Amtsgeheimnis“ de facto abgeschafft. Zum Beispiel müssen Protokolle interner Beratungen und interne E-Mails auf Antrag veröffentlicht werden. Mehr Beispiele finden Sie in unser Rubrik “Anfrage-Ideen“. Da das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes nicht für Landes- und Kommunalbehörden gilt, regeln alle Bundesländer in ihrem Wirkungsbereich die Auskunftsgesetze selbst. Dabei hat sich über die letzten Jahre eine unübersichtliche „Dreiklassengesellschaft“ etabliert: Länder ohne IFG, Länder mit IFG und Länder mit Transparenzgesetz.
Quelle: FragDenStatt

Das Gesetz für Berlin

Transparenzgesetz

Transparenzgesetze sind eine Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze. Neben der Aktenauskunft auf Antrag, sind Behörden verpflichtet, wichtige staatliche Dokumente aktiv zu veröffentlichen. Zum Beispiel müssen Verträge mit Unternehmen auf einer staatlichen Webseite öffentlich einsehbar sein. Transparenzgesetze ergänzen die reaktive Informationspflicht von Behörden um eine aktive Veröffentlichungspflicht.
Quelle: FragDenStatt