Die Victoria Immo Properties V Sarl, die 2019 die Oranienstr. 25 kaufte und derzeit den Buchladen Kisch & Co. vor die Tür setzt, hat eine Schwestergesellschaft, die ebenfalls in Berlin investiert: Die auf Wohnen spezialisierte Albert Immo. Auch sie ist ein luxemburgischer Investmentfonds, der eine spezielle luxemburgische Kommanditgesellschaft (SCSp) nutzt, deren Eigentümer*innen nicht im luxemburgischen Firmenregister erfasst werden. In beiden Fällen sind die gleichen drei Anwälte aus der Schweiz/Liechtenstein als Treuhänder für die Investor*innen im Transparenzregister eingetragen. Sie vertreten nach Zeitungsberichten wahrscheinlich die schwedisch-britischen Erben der Tetra-Pak Dynastie:
Im Januar 2021 begann eine (noch laufende) Recherche zu den Geschäftstätigkeiten beider Firmen in Berlin – mithilfe des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes wurde in allen Bezirken nachgefragt, ob Kauffälle beider Firmen bekannt sind. Grundlage der Anfragen sind die Bestätigungen über die (Nicht-)Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts, die als Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch benötigt werden. Dadurch erfasst die Verwaltung Grundstücks(ver-)käufe, die normalerweise nur mit berechtigtem Interesse im Grundbuch einsehbar sind.
Die bisherigen Ergebnisse der Informationsfreiheitsanfragen und die Auswertung der Jahresabschlüsse aus 2020 zeigen: mit mehr als 300 Millionen Euro Immobilienvermögen und etwa 100 Berliner Adressen (und weiteren in Dresden), kratzt Albert Immo an der Grenze von 3.000 Wohnungen, erscheint aber bisher noch auf keiner Liste potenzieller Enteignungskandidat*innen. Laut eigener Website investiert Albert Immo langfristig und in nachhaltige Wertsteigerung.
In 5 von 12 Berliner Bezirken laufen noch Anfragen. Die komplette Recherche ist über frag-den-staat.de hier einsehbar:
Immobilienbestände von Albert Immo
und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Erstellt am 13.01.2021 mit aktuell 12 öffentlichen Anfragen

# | Status | letzte Nachricht | Behörde |
7 | Antwort ausstehend | 09.08.2021 | Bezirksamt Neukölln Kosten für die Auskunft: 75,00 € |
3 | Anfrage ausstehend | 09.08.2021 | Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf bisher keine Rückmeldung; Frist für die Beantwortung der Anfrage um 189 Tage überschritten. |
6 | Anfrage ausstehend | 09.08.2021 | Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf bisher keine Rückmeldung; Frist für die Beantwortung der Anfrage um 189 Tage überschritten. |
12 | Anfrage Antwort | 20.07.2021 | Bezirksamt Treptow-Köpenick 52 Adressen; 15 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung keine Kosten für die Auskunft |
8 | Anfrage Antwort | 17.06.2021 | Bezirksamt Pankow 5 Adressen; 9 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen Auskunft teilweise verweigert: 5 Käufe von Albert Immo bekannt, jedoch keine Adressangaben vom Bezirksamt. Keine Kosten für die Auskunft. |
11 | Anfrage Antwort | 11.06.2021 | Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 3 Adressen (-1; ein Haus wurde verkauft); 2 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung Kosten für die Auskunft: 73,45 € |
4 | Antwort ausstehend | 14.05.2021 | Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg Auskunft bisher abgelehnt. |
2 | Anfrage Antwort | 28.04.2021 | Bezirksamt Berlin-Reinickendorf 12 Adressen (-7; 7 Häuser wurden verkauft); 2 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung Kosten für die Auskunft: 175,00 € |
9 | Antwort ausstehend | 21.04.2021 | Bezirksamt Spandau Auskunft bisher abgelehnt. |
1 | Anfrage Antwort | 19.04.2021 | Bezirksamt Berlin Mitte 24 Adressen ; 16 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung Kosten für die Auskunft: 100,00 € |
5 | Anfrage Antwort | 09.04.2021 | Bezirksamt Lichtenberg 7 Adressen; 7 Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung Keine Kosten für die Auskunft |
10 | Anfrage Antwort | 18.01.2021 | Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 0 Adressen Die Prüfung hat ergeben, dass keine Käufe stattfanden. Keine Kosten für die Auskunft. |
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde zum 1. Januar 2006 in Deutschland auf Bundesebene eingeführt. Es regelt den Zugriff auf staatliche Dokumente und Akten neu. Seitdem müssen Behörden auf Antrag Informationen herausgeben und damit ist das „Amtsgeheimnis“ de facto abgeschafft. Zum Beispiel müssen Protokolle interner Beratungen und interne E-Mails auf Antrag veröffentlicht werden. Mehr Beispiele finden Sie in unser Rubrik “Anfrage-Ideen“. Da das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes nicht für Landes- und Kommunalbehörden gilt, regeln alle Bundesländer in ihrem Wirkungsbereich die Auskunftsgesetze selbst. Dabei hat sich über die letzten Jahre eine unübersichtliche „Dreiklassengesellschaft“ etabliert: Länder ohne IFG, Länder mit IFG und Länder mit Transparenzgesetz.
Quelle: FragDenStatt
Das Gesetz für Berlin
Transparenzgesetz
Transparenzgesetze sind eine Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze. Neben der Aktenauskunft auf Antrag, sind Behörden verpflichtet, wichtige staatliche Dokumente aktiv zu veröffentlichen. Zum Beispiel müssen Verträge mit Unternehmen auf einer staatlichen Webseite öffentlich einsehbar sein. Transparenzgesetze ergänzen die reaktive Informationspflicht von Behörden um eine aktive Veröffentlichungspflicht.
Quelle: FragDenStatt